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Ehrmann Verhaltenskodex

Deutsch 5 2.1 Das Verhältnis der Mitarbeiter/innen untereinander Respektvolle Arbeitsbeziehung a) Das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten ist ge- prägt von Anstand, Fairness und Integrität und wird permanent von den Vorgesetzten vorgelebt und gefördert. Wir behandeln einander stets mit gegen- seitigem Respekt und Würde. b) Vorgesetzte schaffen eine positive Arbeitsumgebung und ein professionelles Arbeitsumfeld mit eindeuti- gen objektiven Leistungsstandards. c) Team und Ergebnisse haben Vorrang vor Einzelinter- essen. d) Zuverlässigkeit: Vereinbarungen werden eingehalten und wir können uns aufeinander verlassen. e) Hilfe und Unterstützung werden aktiv angeboten und geleistet, unabhängig von der formalen Zuständigkeit und Verantwortung. Offener, aktiver und ehrlicher Dialog Zusammen mit Ihrem Vorgesetzten sind Sie dafür ver- antwortlich, dass ein offener und ehrlicher Dialog zwi- schen Ihnen stattfindet. Dabei sollte Ihr Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten auf Respekt und Vertrauen beru- hen. Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter/innen als Mensch und Individuum, und gewähren Sie ihnen bei der täg- lichen Arbeit die notwendige Freiheit. Ehrmann er- wartet von seinen Mitarbeitern/innen eigenständige Initiative und unterstützt sie bei der Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele. Unsere Mitarbeiter/innen sind die wertvollste Ressource für den langfristigen Unternehmenserfolg. Die Arbeit, Kreativität und Zuverlässigkeit unserer moti- vierten und qualifizierten Mitarbeiter/innen tragen ent- scheidend zum Unternehmenserfolg bei bzw. machen den Erfolg erst möglich. Daher gilt es, alles dafür zu tun, dass die Mitarbeiter/innen durch ihren Beitrag an das Unternehmen gebunden und gefördert werden. Bezüg- lich des Arbeitsverhältnisses gilt Folgendes: a) Chancengleichheit für alle Beschäftigten, unabhän- gig von Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Alter, Herkunft, Fami- lienstand, Volkszugehörigkeit, Behinderung oder auch anderen durch Gleichbehandlungsgesetze geschütz- ten Eigenschaften. Die Chancengleichheit gilt für die Auswahl, Einstellung, Beförderung, Versetzung, Be- zahlung, Schulung, Entlassung etc. b) Jegliche Form von Kinderarbeit ist untersagt. Es dür- fen keine Mitarbeiter/innen beschäftigt werden, die nicht mindestens 15 Jahre alt sind. c) Entlohnung von Mitarbeiter/innen (auch indirekt Be- schäftigte, z.B. Leiharbeiter) • Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards • Leistungsgerechte Bezahlung d) Verbot jeglicher Art von Belästigung (z.B. sexuelle Belästigung) am Arbeitsplatz. e) Wir wenden alle Arbeitsschutzgesetze an und wer- den präventiv alle möglichen Gefahren am Arbeits- platz vermindern bzw. ganz beseitigen. 2. Inhalt des Verhaltenskodex

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