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Ehrmann Verhaltenskodex

8 Unangemessene Geschenke, Zuwendungen und Einladungen Das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Zuwendungen und Einladungen, welche eine geschäft- liche Entscheidung auch nur möglicherweise beein- flussen können, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Anbieten und die Annahme von Geschenken und Zu- wendungen, bei denen nicht die Gefahr der geschäft- lichen Beeinflussung besteht, ist nur dann erlaubt, wenn dies ethischen, üblich vertretbaren Geschäfts- gepflogenheiten entspricht und keine geltenden Ge- setze verletzt werden. Zweifelsfälle sind mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Geschäftsgeheimnisse und Eigentumsrechte Dritter Wir respektieren die Geschäftsgeheimisse und verletzen nicht wissentlich geistige Eigentumsrechte oder ander- weitig geschützte Informationen Dritter. 2.4 Das Verhältnis zu Verbrauchern Unser Erfolg beruht auf der Fähigkeit, die Bedürfnisse und Präferenzen der Verbraucher zu erkennen und mit entsprechenden Produkten und Marken darauf einzu- gehen. Die sich kontinuierlich verändernden Verbraucherbe- dürfnisse werden durch einen ständigen Kundendialog verfolgt und bei der Entwicklung von Produkten und Marken berücksichtigt. Es ist unabdingbar und selbstverständlich, dass die von Ehrmann angebotenen Produkte und Dienstleistungen höchsten Qualitätsanforderungen entsprechen. Daher ist es für alle Ehrmann-Mitarbeiter/innen Pflicht, beobachtete Probleme und Abweichungen hinsichtlich Produkt- oder Servicequalität umgehend dem Vorge- setzten oder der Qualitätsabteilung zu melden. Sollten Verbraucher und Kunden ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, gehen wir unverzüglich, unvor- eingenommen und professionell auf die Probleme ein und bemühen uns, das uns geschenkte Vertrauen der Verbraucher und Kunden durch eine zeitnahe Kom- munikation und eine gemeinsame Problemlösung zu wahren bzw. wiederzuerlangen.

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